Anwaltskanzlei Heinemann ° Annastraße 33 ° 39108 Magdeburg
Telefon: 0391-7 44 61 40 ° Telefon: 0391-7 44 61 50 ° E-Mail: info@raheinemann.de ° Internet: www.raheinemann.de
Hotline 0391-7446140
Logo Anwaltskanzlei Heinemann

Infos & Urteile: Familien- und Erbrecht

BFH: Schwiegermutter kann außergewöhnliche Belastung sein

BFH, Urt. v. 27. juli 2010 - VI R 13/10

Veröffentlicht am 05.10.2011, Schwerpunkt Familien- und Erbrecht
Der VI. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat mit Urteil vom 27. Juli 2010 - VI R 13/10 entschieden, dass Unterhaltszahlungen der getrennt lebenden Ehefrau an die Schwiegereltern während des Bestehens der Ehe als außergewöhnliche Belastungen abziehbar sein können.

Im entschiedenen Fall lebte die Klägerin von ihrem Ehemann getrennt. Dennoch leistete sie Unterhaltszahlungen an ihre in der Türkei lebende verheiratete Schwiegermutter. Das Finanzamt lehnte einen Abzug der Aufwendungen ab, weil die Klägerin gegenüber ihrer Schwiegermutter nicht gesetzlich zum Unterhalt verpflichtet sei. Das Finanzgericht bestätigte dies und sah die Zahlungen nur bei einer intakten Ehegemeinschaft als abzugsfähig an.

Der BFH gab nun der Klägerin Recht. Der Wortlaut des hier maßgeblichen § 33a Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes stelle lediglich auf den zivilrechtlichen Bestand eines Eheverhältnisses ab. Die Vorschrift sei auch nicht dahingehend einschränkend auszulegen, dass ein Abzug von Unterhaltszahlungen an verschwägerte Personen nur bei einer intakten Ehe geboten sei. Der BFH hielt den Rechtsstreit allerdings noch nicht für entscheidungsreif und verwies das Verfahren zur erneuten Verhandlung an das Finanzgericht zurück. Es müsse noch geprüft werden, ob nicht der Schwiegervater der Klägerin für den Unterhalt der Schwiegermutter habe aufkommen können.

(Quelle: Pressemitteilumg des BFH Nr. 81 vom 05. Oktober 2011)

Alle Infos & Urteile zum Schwerpunkt Familien- und Erbrecht
Schriftzug Rechtsanwälte im Portrait

Marko RummelMarko Rummel

Rechtsanwalt seit 2000

Seit 1998 Mitarbeit in der Anwaltskanzlei Heinemann in Magdeburg

Mitglied der Rechtsanwalts-
kammer Sachsen-Anhalt und im deutschen Anwaltverein
Impressum / Nutzungsbedingungen / Kontakt
Die Inhalte dieser Internetseite stellen keine Rechtsberatung dar!

raheinemann.de · arbeitsrecht-magdeburg.com · arbeitsrecht-magdeburg.net · arbeitsrecht-md.de · gesellschaftsrecht-magdeburg.de · internetrecht-magdeburg.de · familienrecht-magdeburg.de · erbrecht-magdeburg.com · erbrecht-magdeburg.net · medizinrecht-magdeburg.de · pflegerecht-magdeburg.de · krankenhausrecht-magdeburg.de · bankrecht-magdeburg.de · kapitalmarktrecht-magdeburg.de